Seit dem 7. Februar 2026 gelten neue Gebührenregelungen für die Beantragung eines Personalausweises. Für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres fällt eine Gebühr in Höhe von 27,60 €, anstatt bisher 22,80 €, an.
Für Personen ab einem Alter von 24 Jahren beträgt die neue Gebühr 46,00 €, ursprünglich 37,00 €.
Dieser Schritt erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der gestiegenen Verwaltungs- und Produktionskosten sowie der anfallenden Kosten im Rahmen der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale und Digitalisierung des Ausweisverfahrens.