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News-Ticker

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Einwohnermeldestellen

Neu: Elektronische Wohnsitzanmeldung

Wer in Deutschland umzieht, ist verpflichtet, den neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Die An- und Ummeldung eines Hauptwohnsitzes in den Gemeinden Nobitz, Langenleuba-Niederhain und Göpfersdorf ist jetzt auch online unter wohnsitzanmeldung.gov.de möglich. 
Alle Informationen über notwendige Unterlagen und zum Verfahrensablauf sind unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/EWA nachlesbar.

 

Wer den Online-Dienst nicht nutzen möchte, bucht bitte für die An- oder Ummeldung einen Termin zur persönlichen Vorsprache in einer der drei Einwohnermeldestellen.

 

>>> Online-Terminvereinbarung Meldestellen <<<

In den Einwohnermeldestellen der Gemeinde Nobitz werden unter anderem die folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Anträge für Personalausweise, Reisepässe, ...

  • Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen ... 

  • Beglaubigungen

  • Melde-/Aufenthaltsbescheinigung, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigung, Einrichtung und Löschung von Auskunftssperren

  • Beantragung von Führungszeugnissen

  • Wahlen (Kommunal-, Landtags-, Bundestags-, Europawahlen)

  • Entgegennahme und Verwahrung von Fundsachen

Formulare Alle digitalen Formulare sind hier zu finden.

Bundesweite Gebührenerhöhung für neue Personalausweise seit dem 7. Februar 2026

Seit dem 7. Februar 2026 gelten neue Gebührenregelungen für die Beantragung eines Personalausweises. Für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres fällt eine Gebühr in Höhe von 27,60 €, anstatt bisher 22,80 €, an.

Für Personen ab einem Alter von 24 Jahren beträgt die neue Gebühr 46,00 €, ursprünglich 37,00 €.

 

Dieser Schritt erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der gestiegenen Verwaltungs- und Produktionskosten sowie der anfallenden Kosten im Rahmen der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale und Digitalisierung des Ausweisverfahrens.

Information zum Untersuchungsberechtigungsschein

Seit dem 01.01.2025 ist keine Ausstellung mehr in den Einwohnermeldestellen möglich.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) eines Jugendlichen unter 18 Jahren dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.

 

Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden. Unter Link https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs ist die Beantragung ab Mitte Januar 2025 mit der ID-Funktion des Bundespersonalausweises online möglich. Wenn der Online-Dienst nicht genutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, den Untersuchungsberechtigungsschein mit vorheriger Terminvereinbarung in einer der Regionalinspektionen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz in Erfurt, Gera, Suhl oder Nordhausen zu beantragen. Eine Ausstellung in den Einwohnermeldestellen ist nicht mehr möglich.

 

Sollten Sie zu den einzelnen Rubriken noch weitere Informationen wünschen, schauen Sie bitte unter der Rubrik Verwaltungsservice nach, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an - wir helfen Ihnen gern weiter.

 

Hinweis zur Nutzung wiederaufgefundener Dokumente als Reisedokumente finden Sie hier.


Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie zur Klärung/Bearbeitung Ihrer Anliegen einen Termin in einer der Einwohnermeldestellen.

 

Angebotene Dienstleistungen

 

Ihre Ansprechpartner

Frau Mahn

Zimmer 14 (Haus 1 - Nobitz)
Telefon 03447 3108-14

Frau Gerth

Zimmer 014 (Haus 2 - Saara)
Telefon 03447 5133-18

Frau Lachstädter

Haus 3 - Langenleuba-Niederhain
Telefon 034497 810-15