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News-Ticker

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Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) eines Jugendlichen unter 18 Jahren dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.

 

Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins muss beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden. Unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs ist die Beantragung mit der ID-Funktion des Bundespersonalausweises online möglich. Wenn der Online-Dienst nicht genutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, den Untersuchungsberechtigungsschein mit vorheriger Terminvereinbarung in einer der Regionalinspektionen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz in Erfurt, Gera, Suhl oder Nordhausen zu beantragen. Eine Ausstellung in den Einwohnermeldestellen ist nicht möglich.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Nobitz
Di, 28. Juli 2026

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