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Ortsrecht

Das derzeit gültige Ortsrecht für die Gemeinde ist im Folgenden aufgeführt.

 

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass einzig und allein die vom Bürgermeister ausgefertigten und im jeweiligen Amtsblatt veröffentlichten Fassungen Gültigkeit haben.

 

Nobitz