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Schiedsstelle - Schlichten statt Richten

Sprechzeiten:

Stellvertreter:

  •  wann?

 nach Vereinbarung

  • wo?

 nach Vereinbarung

  • Frau Weigelt

E-Mail:


Schlichten statt Richten…

… so lautet das Leitwort unter dem wir Schiedspersonen unseren ehrenamtlichen Dienst in der Freizeit ausüben und so dazu beitragen, dass sich streitende Mitbürger ohne Einschaltung der Gerichte einigen können.

 

Die Anrufung der Schiedsstelle ist freiwillig, es ist eine bürgernahe Institution unabhängig von der Gemeindverwaltung.

 

Unsere Hauptargumente sind:

  • Niedrige Kosten,

  • kurze Dauer des Verfahrens,

  • höhere Befriedung als durch Urteil da weder „Sieger“ noch „Besiegter“, Erreichbarkeit und Schlichtungsverhandlung vielfach außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten.

Unsere Tätigkeit ist zwar im allgemeinen kostenpflichtig, (Gebühren und Auslagen), sie ist aber wesentlich kostengünstiger als diejenige eines gerichtlichen Rechtsstreites.

 

Wir führen ein Schlichtungsverfahren durch, dessen Ziel ein von den Parteien geschlossener Schlichtungsvergleich ist. Aus diesem Vergleich kann eine Zwangsvollstreckung wie aus einem gerichtlichen Vergleich stattfinden.

 

Unsere Aufgabe ist die gütliche Erledigung von bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, insbesondere Nachbarschaftsstreitigkeiten, entsprechend dem Thüringer Nachbarrechtsgesetz, und die Durchführung von Sühneverfahren wegen Privatklagedelikten. Eine Entscheidung über geltend gemachte Ansprüche gehört daher nicht zu unserem Aufgabenbereich, sondern ist den Gerichten vorbehalten.

 

Eine Rechtsberatung wird von uns ebensowenig durchgeführt, diese ist den rechtsberatenden Berufen zugewiesen.


Wann wendet man sich an die Schiedsstelle?

Das Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz – ThürSchStG), welches im Januar 1997 in Kraft getreten ist, sieht dies vor bei:

  • Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten wegen privatrechtlicher Ansprüche auf Antrag einer Partei und

  • Schlichtungsverfahren in Strafsachen durch ein Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage auf Antrag einer durch eine bestimmte Straftat (sog. Privatklagedelikt) geschädigten Person.

Was sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (Zivil- und Nachbarrecht)?

  • vermögensrechtliche Ansprüche (Streitwert bis 600,00 €

  • Verletzung der persönlichen Ehre (soweit nicht in Presse und Rundfunk/Fernsehen begangen)

Einwirkungen auf das Nachbargrundstück und Streitigkeiten wegen

  • Überwuchs

  • Hinüberfall

  • Grenzbaum

  • Grenzabstände von Pflanzen

Privatklagedelikte

  • Hausfriedensbruch

  • Körperverletzung

  • Bedrohung

  • Sachbeschädigung

  • Beleidigung

  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Die Schiedsstelle wird nicht tätig u. a. bei:

  • Arbeitsrechtstreitigkeiten

  • Verletzung der persönlichen Ehre durch Presse, Rundfunk/Fernsehen

  • Rechtsstreitigkeiten, bei denen der Staat beteiligt ist

Was kostet ein Schlichtungsverfahren?

Unsere Schiedsstelle erhebt für ihre Tätigkeit Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem ThürSchStG.

 

Die Gebühr für ein Schlichtungsverfahren kann bis zu 35 Euro betragen zuzüglich der Auslagen (Schreibauslagen für Antrag, Ausfertigungen, Abschriften von Protokollen und Bescheinigungen) sowie anderer notwendiger Auslagen in tatsächlicher Höhe.