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News-Ticker

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Wartung von Kleinkläranlagen

Neben den Eigenkontrollen, die jeder Besitzer einer Kleinkläranlage in regelmäßigen Abständen durchzuführen hat, ist die regelmäßige Wartung von Kleinkläranlagen, insbesondere vollbiologischen Kleinkläranlagen, zur Sicherung des störungsfreien Betriebes unumgänglich.

 

Um Gewässerbelastungen durch falsch oder schlecht gewartete Kleinkläranlagen auszuschließen, erfordert der steigende Technisierungsgrad der Kleinkläranlagen eine qualitätsgerechte Wartung. Während bei der Eigenkontrolle Sachkunde ausreicht, bedarf die Wartung der Kleinkläranlagen besonderer Fachkenntnisse. Der Besitz und der Umgang mit den erforderlichen Werkzeugen, die für eine ordnungsgemäße Wartung erforderlich sind, ist bei fachkundigen und qualifizierten Unternehmen gegeben. Mit der Zertifizierung der Unternehmen durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) zur Wartung von Kleinkläranlagen ist die erforderliche Fachkunde nachgewiesen.

 

Die Wartung von Kleinkläranlagen hat in Thüringen ausschließlich durch Fachbetriebe zu erfolgen, die über ein gültiges Zertifikat der DWA nach dem Zertifizierungssystem zur Gütesicherung der Wartung von Kleinkläranlagen verfügen und in deren Zertifizierungsverzeichnis veröffentlicht sind, sofern eine Eigenwartung nicht zugelassen ist. Eigenwartungen sind in Anlehnung an § 5 Absatz 6 ThürKKAVO nur möglich, wenn nachweislich die Fachkunde „Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen“ bei der DWA (fachkundige Eigenwartung) erworben wurde und eine technische Mindestausstattung zur Verfügung steht.

 

Bei dem Abschluss eines Wartungsvertrages ist daher vorher zu prüfen, ob das gewählte Wartungsunternehmen die enstprechenden Voraussetzungen erfüllt. Eine aktuelle Liste des DWA zu zertifizierten Wartunsfirmen kann unter folgendem Link eingesehen werden:

Grundsätzlich sind der Gemeindeverwaltung abgeschlossene Wartungsverträge vorzulegen. Sofern ein Vertrag vorgelegt wird, der nicht oben genannten Anforderungen entspricht, wird dies regelmäßig zu eine Beanstandung führen, da dies einen Mangel in der Betreibung der Kleinkläranlage darstellt.