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News-Ticker

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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und der Grundsteuer B sowie der Hundesteuer in der Gemeinde Langenleuba-Niederhain für das Jahr 2026

Auf Grundlage der Vorschriften des § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz (GrStG) sowie des § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) gibt die Gemeinde Nobitz erfüllend für die Gemeinde Langenleuba-Niederhain Folgendes bekannt: 
Vorbehaltlich des Erlasses schriftlicher Grundsteuer- und Hundesteuerbescheide für 2026 werden hiermit die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden war mitgeteilt worden, in welcher Höhe und zu welchen Fälligkeiten die Grundsteuern sowie die Hundesteuer im Folgejahr / in den Folgejahren zu leisten sind. 
Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2026 keinen Grundsteuerbescheid bzw. Hundesteuerbescheid erhalten haben, für 2026 die gleiche Grundsteuer bzw. Hundesteuer wie im Kalenderjahr 2025 entrichten müssen. Für diese Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2026 zugegangen wäre. 
Diese Festsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. 
Rechtsbehelfsbelehrung: 
Gegen diese Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Nobitz erfüllend für die Gemeinde Langenleuba-Niederhain, Bachstraße 1, 04603 Nobitz einzulegen. 
Hinweise: 
Es wird um Prüfen des zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheides bzw. Hundesteuerbescheides und um Entrichtung der Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Gemeinde Langenleuba-Niederhain gebeten. Bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten werden die Grundsteuern sowie die Hundesteuern entsprechend deren Fälligkeit abgebucht. 
Für die Grundsteuer A und B ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zuletzt einen Bescheid von der Gemeinde Nobitz erfüllend für die Gemeinde Langenleuba-Niederhain im April 2025 erhalten hat. Für die Hundesteuer wurden zuletzt im Juni 2020 Bescheide an den überwiegenden Teil der Hundesteuerpflichtigen versendet. 
Bei Fragen und Problemen ist Frau Leuteritz als Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung erreichbar unter Tel.: 03447 5133-25 oder per E-Mail: .

 

Im Auftrag 
gez. Werner 
Kämmerei 

 

Bereitstellungstag: 27.01.2026