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News-Ticker

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Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum Anhörungstermin zur Bekanntgabe der 1. Änderung des Flurbereinigungsplans gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Bekanntmachung und Ladung

Die Teilnehmergemeinschaft Greifenhain hat den 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan erstellt. Die Obere Flurbereinigungsbehörde hat diesen Nachtrag des Flurbereinigungsplanes genehmigt. Darin sind die Ergebnisse des 1. Nachtrages des Verfahrensgebietes Greifenhain zusammengefasst.


Ladung

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Greifenhain lädt die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) einschließlich der Inhaber von Rechten und Lasten an diesen Grundstücken oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem

 

Anhörungstermin zur Bekanntgabe des 1. Nachtrages des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 FlurbG

 

ein.

 

Versammlungsort:    

Gemeindezentrum Greifenhain

Kirchring 11
04654 Frohburg, OT Greifenhain    

 

Versammlungsbeginn:

Dienstag, den 21. April 2026 um 18:00 Uhr

 

Tagesordnung:

1. Anhörungstermin zur Bekanntgabe des 1. Nachtrages des Flurbereinigungsplanes
2. Information über den weiteren Verfahrensablauf
3. Allgemeine Aussprache

 

Auslegung

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden die Begründung des 1. Nachtrages zum 
Flurbereinigungsplan, die Nachweise und Verzeichnisse zum 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan und die von dem 1. Nachtrag betroffenen Besitzstände ausgelegt.

 

Dauer der Auslegung:

vom 7. April 2026 bis einschließlich 6. Mai 2026

 

Ort der Auslegung:

Teilnehmergemeinschaft Greifenhain
beim Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt, SG Ländliche Neuordnung 
Zimmer 306
Leipziger Straße 67 in Borna

 

zu den Dienstzeiten:

montags..........08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

dienstags........08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs......08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
donnerstags...08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 
freitags...........08:00 bis 12:00 Uhr


Um einen reibungslosen Ablauf der Einsichtnahme zu gewährleisten, ist es erforderlich, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin abzustimmen.

 

Für die Terminvergabe zur Einsichtnahme bei der Teilnehmergemeinschaft stehen Ihnen der Vorstandsvorsitzende, Herr Steffen Höfler, und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Herr Benjamin Scholz, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

 

E-Mail:

,  

 

Telefon:

03433 241-1551, 03433 241-1549

 

Eine Auslegung in weiteren Kommunen und Städten erfolgt nicht.

 

Jedem Teilnehmer der von dem 1. Nachtrag betroffen ist, wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist, zugestellt.

 

Für Fragen zum Flurbereinigungsplan stehen wir Ihnen während des Anhörungstermins gern zur Verfügung. Zudem steht ein Vertreter des Vorstandes für Auskünfte zum Flurbereinigungsplan nach telefonischer Terminvereinbarung im Vermessungsamt zur Verfügung.

 

Im Verfahrensgebiet wurden Vermessungsarbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen durchgeführt. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen der Grenzpunkte einschließlich der Gebietsgrenze werden mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben. Die entsprechenden Abmarkungsunterlagen liegen mit dem Flurbereinigungsplan mit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.


Auf Wunsch und nach Terminvereinbarung mit der Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden kann die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert werden.

 

Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen. In diesem heißt es: „Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist; …“


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG) Widerspruch erhoben werden.

 

Der Widerspruch ist schriftlich bei der

Teilnehmergemeinschaft Greifenhain oder Landratsamt Landkreis Leipzig
beim Landratsamt Landkreis Leipzig         Stauffenbergstraße 4
Stauffenbergstraße 4                               04552 Borna
04552 Borna

 

oder zur Niederschrift bei der

Teilnehmergemeinschaft Greifenhain
beim Landratsamt Landkreis Leipzig    
Vermessungsamt
Leipziger Straße 67
04552 Borna

 

sowie beim      

Landratsamt Landkreis Leipzig        Landratsamt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4                      Vermessungsamt
04552 Borna                                  Sachgebiet Ländliche Neuordnung
                                                    Leipziger Straße 67
                                                    04552 Borna

oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und 
§ 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

 

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.


Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht. Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.“

 

Datenschutzrechtlicher Hinweis
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Verfahrens können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html

 

Darüber hinaus sind die Informationen auch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, 
Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung, Stauffenbergstraße 4, 
04552 Borna, Telefon 03433 241-1502, , erhältlich.


Borna, den 10. Februar 2026

 

Höfler, Vorstandsvorsitzender

 

Tag der Bereitstellung: 21.03.2026
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Nobitz
Sa, 21. März 2026