Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum Anhörungstermin zur Bekanntgabe der 1. Änderung des Flurbereinigungsplans gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum Anhörungstermin zur Bekanntgabe der 1. Änderung des Flurbereinigungsplans gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Bekanntmachung und Ladung
Die Teilnehmergemeinschaft Greifenhain hat den 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan erstellt. Die Obere Flurbereinigungsbehörde hat diesen Nachtrag des Flurbereinigungsplanes genehmigt. Darin sind die Ergebnisse des 1. Nachtrages des Verfahrensgebietes Greifenhain zusammengefasst.
Ladung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Greifenhain lädt die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) einschließlich der Inhaber von Rechten und Lasten an diesen Grundstücken oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem
Anhörungstermin zur Bekanntgabe des 1. Nachtrages des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 FlurbG
ein.
Versammlungsort:
Gemeindezentrum Greifenhain
Kirchring 11 04654 Frohburg, OT Greifenhain
Versammlungsbeginn:
Dienstag, den 21. April 2026 um 18:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Anhörungstermin zur Bekanntgabe des 1. Nachtrages des Flurbereinigungsplanes 2. Information über den weiteren Verfahrensablauf 3. Allgemeine Aussprache
Auslegung
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden die Begründung des 1. Nachtrages zum Flurbereinigungsplan, die Nachweise und Verzeichnisse zum 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan und die von dem 1. Nachtrag betroffenen Besitzstände ausgelegt.
Dauer der Auslegung:
vom 7. April 2026 bis einschließlich 6. Mai 2026
Ort der Auslegung:
Teilnehmergemeinschaft Greifenhain beim Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt, SG Ländliche Neuordnung Zimmer 306 Leipziger Straße 67 in Borna
zu den Dienstzeiten:
montags..........08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
dienstags........08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr mittwochs......08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr donnerstags...08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr freitags...........08:00 bis 12:00 Uhr
Um einen reibungslosen Ablauf der Einsichtnahme zu gewährleisten, ist es erforderlich, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin abzustimmen.
Für die Terminvergabe zur Einsichtnahme bei der Teilnehmergemeinschaft stehen Ihnen der Vorstandsvorsitzende, Herr Steffen Höfler, und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Herr Benjamin Scholz, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
E-Mail:
,
Telefon:
03433 241-1551, 03433 241-1549
Eine Auslegung in weiteren Kommunen und Städten erfolgt nicht.
Jedem Teilnehmer der von dem 1. Nachtrag betroffen ist, wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist, zugestellt.
Für Fragen zum Flurbereinigungsplan stehen wir Ihnen während des Anhörungstermins gern zur Verfügung. Zudem steht ein Vertreter des Vorstandes für Auskünfte zum Flurbereinigungsplan nach telefonischer Terminvereinbarung im Vermessungsamt zur Verfügung.
Im Verfahrensgebiet wurden Vermessungsarbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen durchgeführt. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen der Grenzpunkte einschließlich der Gebietsgrenze werden mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben. Die entsprechenden Abmarkungsunterlagen liegen mit dem Flurbereinigungsplan mit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Auf Wunsch und nach Terminvereinbarung mit der Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden kann die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert werden.
Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen. In diesem heißt es: „Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist; …“
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG) Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der
Teilnehmergemeinschaft Greifenhain oder Landratsamt Landkreis Leipzig beim Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Stauffenbergstraße 4 04552 Borna 04552 Borna
oder zur Niederschrift bei der
Teilnehmergemeinschaft Greifenhain beim Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt Leipziger Straße 67 04552 Borna
sowie beim
Landratsamt Landkreis Leipzig Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Vermessungsamt 04552 Borna Sachgebiet Ländliche Neuordnung Leipziger Straße 67 04552 Borna
oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht. Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.“
Darüber hinaus sind die Informationen auch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, Telefon 03433 241-1502, , erhältlich.