Beschreibung der Immobilie:
Grundstück Nobitz in der Ortslage Mockern, Flurstück 151/13 und 150/11
Grundstücksfläche ca. 4.445 m²
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Nobitz.
Ansprechpartner:
Herr Fröhlich
Telefon: 03447 3108-56
Telefax: 03447 3108-29
E-Mail
Lage
Gewerbegebiet Mockern mit direkter Ausfahrt zur B93
Medienerschließung
• Grundstück teilerschlossen
• Wasserver-/Abwasserentsorgung: Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Alt-enburger Land, Wilchwitz, Dorfplatz 1, 04603 Nobitz
• Stromversorgung: MITNETZ STROM, Friedrich-Ebert-Str. 26, 04416 Markkleeberg
• Telekommunikation: Deutsche Telekom AG, Gera
• Erdgas: EWA Energie- u. Wasserwerke Altenburg, Franz-Mehring-Str. 6, 04600 Altenburg
Bebaubarkeit
Die Grundstücke befinden sich bauplanungsrechtlich im Gebiet des Bebauungsplanes „Ehemalige Hopfenanlage Mockern“ 1. Änderung vom 26.03.1999. Es gilt das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 61 Thüringer Bauordnung (ThürBO). Eine Übersicht zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Nobitz finden sie hier.
Die Bebaubarkeit ist gegeben, Art und Weise ist selbstständig mit der Baubehörde abzustimmen.
• Baugenehmigungsbehörde: Landratsamt Altenburger Land, FD Bauordnung und Denkmalschutz Amtsplatz 8, 04626 Schmölln (Postanschrift: Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg)
Grundstückspreis
Verhandlungssache, Grundlage beiliegendes Verkehrswertgutachten (Anlage)
Interessenbekundungen und Nachfragen senden Sie bitte an bau@nobitz.de
Geben Sie dabei Ihre Kaufpreisvorstellungen an.
Zusätzliche Aufwendungen
Zudem sind die Kosten der Kaufvertragsbeurkundung, etwaiger Genehmigungen und Zeugnisse, des Vollzugs sowie ggf. die Grunderwerbssteuer vom Käufer zu tragen und Erschließungskosten siehe Gutachten.
Verkehrsanbindung
• direkte Nähe zur B7 und zur B93 – damit Anbindung an A4 gewährleistet
• 15 km von Meerane = A4, 50 km von Leipzig entfernt
Datum der Veröffentlichung: 05.05.2025