Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik sind kleine, kompakte Kläranlagen mit bis zu 50 Einwohnerwerten (DIN 4261/DIN EN 12056), die häusliche Abwässer über eine mechanische (Mehrkammergrube) und biologische Stufe (z. B. Tropfkörper, Tauchkörper, Festbettreaktor, Belebungsverfahren, SBR, ...) vorreinigen können.
Kleinkläranlagen sind durch den Grundstückseigentümer gemäß den Anforderungen des Wasserrechts und der jew. kommunalen Entwässerungssatzung zu errichten und zu betreiben, sofern das zu entwässernde Grundstück noch nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen ist.
Im Entsorgungsgebiet der Gemeinde Göpfersdorf dominieren derzeit noch die teilbiologischen Kleinkläranlagen (Mehrkammer-Absetzgruben bzw. Mehrkammer-Ausfaulgruben), die oftmals noch zu DDR-Zeiten errichtet wurden. Insgesamt sind im Bereich mit Stand Januar 2021 folgende Anschlusswerte verzeichnet (in Einwohnern):
Direkteinleiter:
64 mit Vollbiologie
63 mit Teilbiologie
6 Trockentoilette
Indirekteinleiter:
19 mit Vollbiologie
59 mit Teilbiologie
0 Trockentoilette
4 Abflusslose Gruben
Die Entsorgung der vorgereinigten Abwässer erfolgt in der Regel über Teilortskanalisationen (TOK) oder als sogenannte Direkteinleiter in ein nahe gelegenes Gewässer oder einen Graben bzw. über Sickerschächte direkt ins Grundwasser. TOK´s sind also orts- oder straßenbezogene Kanalisationen, die das gesammelte Abwasser von den Grundstücken weitertransportieren.
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