Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) eines Jugendlichen unter 18 Jahren dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden.
Unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs ist die Beantragung ab Mitte Januar 2025 mit der ID-Funktion des Bundespersonalausweises online möglich. Wenn der Online-Dienst nicht genutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, den Untersuchungsberechtigungsschein mit vorheriger Terminvereinbarung in einer der Regionalinspektionen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz in Erfurt, Gera, Suhl oder Nordhausen zu beantragen. Eine Ausstellung in den Einwohnermeldestellen ist nicht mehr möglich.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Öffentliche Bekanntmachung der Gewässerschau für die „Pleiße“ (Gewässer 1. Ordnung) im März 2025 im Landkreis Altenburger Land
Sa, 01. Februar 2025
Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer ...
Amtsgericht Altenburg - Zwangsvollstreckung
Fr, 31. Januar 2025
Das Amtsgericht Altenburg hat eine Terminsbestimmung zu einer öffentlichen Versteigerung ...