amtliche Bekanntmachung gemeindeübergreifend
Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der von der Gemeindeverwaltung Nobitz durchzuführenden Bußgeldverfahren mit Aktenführung in Papierform - Verwaltungsvorschrift der Gemeindeverwaltung Nobitz
18.12.2025: Per Verordnung sind die Kommunalbehörden verpflichtet worden, mittels öffentlicher Verwaltungsvorschrift bekanntzumachen, sofern Akten im Bußgeldbereich noch in Papieform geführt werden. Bei ... []
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