Öffentliche Bekanntmachung der Gewässerschau für die „Pleiße“ (Gewässer 1. Ordnung) im März 2025 im Landkreis Altenburger Land
Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Pleiße“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.
Geschaut wird das Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG besteht, soweit dies erforderlich ist.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und der zu schauende Gewässerabschnitt ersichtlich.
Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.
Termine für die Gewässerschau im März 2025 des Gewässers 1. Ordnung „Pleiße“ im Landkreis Altenburger Land
(Änderungen vorbehalten)
Datum | Uhrzeit | Gewässerabschnitt* | Landkreis |
04.03.2025 | 8.30 Uhr bis 15 Uhr | Wehr Mühle Ponitz bis Wehr Neidamühle | Altenburger Land |
06.03.2025 | 8.30 Uhr bis 15 Uhr | Wehr Neidamühle Löhmigen bis Funkenmühle Mockern | Altenburger Land |
11.03.2025 | 8.30 Uhr bis 15 Uhr | Zschechwitz bis Brücke B7 Windischleuba | Altenburger Land |
*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:
Postalisch: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Referat 44
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
Telefonisch: Geschäftsstelle Gewässerunterhaltung: Tel.-Nr.: 0361– 57 3917 265
Per E-Mail:
Bereitstellungstag: 01.02.2025
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