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Öffentliche Bekanntmachung der Gewässerschau für die „Pleiße“ (Gewässer 1. Ordnung) im März 2025 im Landkreis Altenburger Land

Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Pleiße“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.

 

Geschaut wird das Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG besteht, soweit dies erforderlich ist.

 

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und der zu schauende Gewässerabschnitt ersichtlich.

 

Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.

 

Termine für die Gewässerschau im März 2025 des Gewässers 1. Ordnung „Pleiße“ im Landkreis Altenburger Land

(Änderungen vorbehalten)

 

Datum

Uhrzeit

Gewässerabschnitt*

Landkreis

04.03.2025

8.30 Uhr bis 15 Uhr

Wehr Mühle Ponitz bis Wehr Neidamühle

Altenburger Land

06.03.2025

8.30 Uhr bis 15 Uhr

Wehr Neidamühle Löhmigen bis Funkenmühle Mockern

Altenburger Land

11.03.2025

8.30 Uhr bis 15 Uhr

Zschechwitz bis Brücke B7 Windischleuba

Altenburger Land

*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

 

An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:

 

Postalisch:      Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Referat 44 

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena

 

Telefonisch:    Geschäftsstelle Gewässerunterhaltung: Tel.-Nr.: 0361– 57 3917 265

 

Per E-Mail:    

 

Bereitstellungstag: 01.02.2025

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Nobitz
Sa, 01. Februar 2025

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