Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme erforderlich, um Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern

Der Landkreis Altenburger Land hat am 26. Juni 2026 eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen 
Gewässern sowie aus Brunnen erlassen. Die Verfügung wurde auf der Homepage des Landkreises unter folgendem Link bekannt gemacht: https://www.altenburgerland.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/allgemeinverfuegungen

 

Demnach ist die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen, Quellen) auf dem Gebiet des Landkreises Altenburger Land mittels Pumpvorrichtungen mit sofortiger Wirkung bis auf Weiters untersagt. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen. 
Ebenso untersagt ist die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen zum Zwecke der Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie von landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen.

 

Abweichend von diesen Festlegungen dürfen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen sowie Sportanlagen wie etwa Rasen- oder Tennisplätze, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20 und 6 Uhr bei Einhaltung der erlaubten Entnahmemengen beregnet werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Nobitz
Di, 30. Juni 2026

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