Bundesweite Gebührenerhöhung für neue Personalausweise
Seit dem 7. Februar 2026 gelten neue Gebührenregelungen für die Beantragung eines Personalausweises. Für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres fällt eine Gebühr in Höhe von 27,60 €, anstatt bisher 22,80 €, an.
Für Personen ab einem Alter von 24 Jahren beträgt die neue Gebühr 46,00 €, ursprünglich 37,00 €.
Dieser Schritt erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der gestiegenen Verwaltungs- und Produktionskosten sowie der anfallenden Kosten im Rahmen der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale und Digitalisierung des Ausweisverfahrens.
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