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Tautenhain

Tautenhain, regional zum Altenburger Land gehörend, liegt südöstlich in der Nähe der Bundesstraße 180.

In diesem Ortsteil entspringt der Lunzigbach, dessen Quelle sich im Teich des Dorfes befindet.

Der Ursprung von Tautenhain ist, wie viele Orte dieser Gegend, in Dunkel gehüllt.

1445 wird in der "Kirchen Gallerie des Herzogtums Sachsen-Altenburg" Tautenhain wie folgt erwähnt:

"Tautenhain, 1445 Tutennaw geschrieben, in der gemeinen Sprache ´Tautn' , ebenfalls von Deutschen angelegt und nach seinem Gründer, namens Tuto genannte; es hatte 1445 sechs besetzte Höfe (darunter 2 Anspann- und 3 Handgüter), 1880 mit 63 Einwohnern; die Flur hält 114 ha 10 a mit 10.383 Steuereinheiten. Verwaltungsmäßig hinsichtlich des Obergerichtes bzw. Erbgerichtes stand Tautenhain unter dem Rittergut Haynichen (Hainichen).

Im Ort sind Bäume zu finden, die etwa 350 Jahre alt sind. Sie sind zum Gedenken an Opfer von Kriegen (1650, 1918) gepflanzt worden.

1900 verweilte Herzog Ernst von Altenburg infolge eines Manövers mit seinem Gefolge im Gehöft Nr. 3 und wurde dort köstlich bewirtet."

In der heutigen Zeit zählt Tautenhain 11 Häuser mit ca. 45 Einwohnern.

 

Vom Rittergut Hainichen und seinen ehemaligen Rechten

Der Kampf um die Runsdorfer und Tautenhainer Weideplätze

oder

Wie sich die Runsdorfer und Tautenhainer anno 1725 mit Herrn Caspar Erdmann v. Reitzenstein vom Rittergut Hainichen anlegten…

Wie die meisten altenburgischen Rittergüter besaß auch das Rittergut Hainichen für seine Schafhaltung außerhalb des eigenen Grund und Bodens Weide- und Triftrechte.

Weiderecht ist das Recht, Vieh auf fremden Grundstücken weiden zu lassen, und Triftrecht das Recht, Vieh über fremde Grundstücke zu treiben.

Der von Hainichen nach Koblenz und Pfarrsdorf führende Weg zwischen der Naundorfer und Kötheler Flur heißt noch heute Schaftriebe, weil über diesen Weg die Schafe des Rittergutes Hainichen nach Runsdorf und Tautenhain getrieben worden.

1631 hatte der damalige Besitzer von Hainichen, Curt v. Löser gegen Zahlung von 350 Talern von den Pfarrsdorfer Grundbesitzern das Recht erlangt, seine Schafherde über einige Pfarrsdorfer Grundstücke zu treiben, um die Weideplätze in Runsdorf und Tautenhain zu erreichen.

Die Runsdorfer und Tautenhainer Besitzer bestritten aber dem Rittergute Hainichen jedes Weiderecht in beiden Dorffluren.

Unter Caspar Erdmann v. Reitzenstein kam es zum Prozess. Als wieder v. Reitzensteins Schafe auf die streitigen Weideplätze getrieben worden waren, hatten die Gemeinden 2 Schafe aus der Schafherde gepfändet und sie vorschriftsmäßig zum Richter in Kleinmecka gebracht. Der Herr v. Reitzenstein hatte vergeblich versucht, die Pfändungssache vor sein Gericht in Hainichen zu bringen. Aber die Altenburger Regierung hatte sich in der Streitsache für zuständig erklärt und vor ihr verhandelten nun die Parteien. In ihren Klageschriften warfen die Kläger Herr v. Reitzenstein vor, dass er nicht nur seine Schafherde auf bestellte Saatfelder und junge Holzpflanzungen getrieben, sondern auch Gewalt gegen die Kläger angewendet habe. Er habe sich unterstanden, am 26. November 1725 durch seinen Schäfer, der in Begleitung von 19 bewaffneten Männern, darunter 7 zu Pferde, gewesen sei. Jacob Pröhls umzäunte Wiese aufzubrechen und die Schafe auf dieses Grundstück zu treiben. Obwohl dem Beklagten vom Gericht jede Gewaltanwendung verboten worden sei, sei er am 9. April 1726 wieder mit 13 Männern in Jacob Pröhls umzäunte Wiese eingedrungen. Von den 13 Männern seien der Verwalter mit einer Flinte, der Schäfer mit einer Axt, der Gerichtsfron mit "Prügeln" bewaffnet gewesen. Herr v. Reitzenstein habe sich mit seinem Jäger, der auch ein Schießgewehr gehabt habe, in der Nähe aufgehalten.

Der Prozess hat sich bis zum Jahre 1732 hingezogen, wo ein Vergleich zustande kam. Das Rittergut Hainichen gab seine Weiderechtsansprüche in beiden Fluren auf, wogegen ihm als Entschädigung die Grundstücksbesitzer von Runsdorf und Tautenhain 1700 Gulden, zahlbar zur Leipziger Messe in unzertrennter Summe im groben Franz-Geld oder wenigstens in vollwertigen Dukaten und Louisdör, zu gewähren hatten. Außerdem hatten sie ein jährliches unablösbares Triftgeld von 15 Gulden an die Rittergutsherrschaft in Hainichen zu zahlen.

Quelle: „Volkstum und Heimat“, erschienen im April 1939
(Mitteilungsblatt des Heimat- und Verkehrsverein Gößnitz)


Das Mitteilungsblatt wurde bei Abrissarbeiten des Hauses Gieba Nr. 17 im Dezember 1993 gefunden.

Naturdenkmal Tautenhain
Naturdenkmal Tautenhain

 

 

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