Förderung von Kleinkläranlagen
Informationen zur Abwasserbeseitigung auf Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes
Die Gemeinde Göpfersdorf gibt durch die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und dessen Veröffentlichung öffentlich bekannt, in welchen Gebieten ein Anschluss der Grundstücke an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage nicht erfolgen wird.
Dies betrifft nach aktuellem Konzept (Stand 2021) in der Gemeinde Göpfersdorf das gesamte Gemeindegebiet. Zur genauen Einstufung der einzelnen Grundstücke, insbesondere hinsichtlich der Einstufung zur Einleitung in einen Kanal oder in ein Gewässer, ist die Einsichtnahme in das Abwasserbeseitigungskonzept zu den Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung möglich.
Mit der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes im Jahr 2021 wurde festgelegt, dass sämtliche Kleinkläranlagen mit einer vollbiologischen Reinigungsstufe auszustatten sind.
Für Kleinkläranlagen, die in diesem Bereich erneuert werden oder mit einem Nachrüstsatz zur vollbiologischen Kläranlage umgerüstet werden sollen, besteht die Möglichkeit, Fördermittel in Form eines Festzuschusses oder eines zinsgünstigen Darlehens zu beantragen.
Jährlich können regelmäßig bis zu 10 Kläranlagen bzw. Nachrüstungen im Entsorgungsgebiet gefördert werden.
Die derzeit gültige Förderrichtlinie ist mit Wirkung vom 15.12.2020 bis zum 31.12.2023 verlängert worden.
Die Gemeindeverwaltung nimmt ab sofort Anträge auf Fördermittel für die Kleinkläranlagen entgegen, die im laufenden Jahr durch einen Ersatzneubau ersetzt oder nachgerüstet werden sollen. Die Antragsformulare können unter den unten angegebenen Links heruntergeladen und bereits am Rechner ausgefüllt werden.
Die ausgefüllten Anträge sind bis zum 30. September eines jeden Jahres bei der Thüringer Aufbaubank vorzulegen. Die Vorlage erfolgt durch die Gemeindeverwaltung, da diese zu jedem einzelnen Antrag eine Stellungnahme abgeben muss. Die Anträge sind somit von den Bauherren spätestens 10 Werktage vor dem 30. September eines jeden Jahres bei der Gemeindeverwaltung vollständig ausgefüllt einzureichen.
Für weitere Fragen oder für Beratungen ist folgende Rufnummer bei der Gemeindeverwaltung geschaltet: Tel.: 03447 3108-17
Die Förderrichtlinie, Informationen zur Förderhöhe sowie alle notwendigen Formulare zur Beantragung stehen auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank stehts in der jeweils aktuellsten Fassung bereit.