GEMEINDE NOBITZ

Fusion Nobitz/Saara

Sachstand:

Nachdem in beiden Gemeinden die Einwohner in insgesamt 5 Einwohnerversammlungen (3 in Saara u. 2 in Nobitz) gehört wurden, bekundeten die Gemeinderäte von Saara am 26.09.2011 u. von Nobitz am 28.09.2011 ihren Willen zur Eingliederung der Gemeinde Saara in die Gemeinde Nobitz.

Am 29.09.2011 unterzeichneten die Bürgermeister Hendrik Läbe, Nobitz u. Stephan Etzold, Saara den Vertrag über die Eingliederung.

Unterzeichnung

 

Die Beantragung dieser Bestandsänderung beim Thüringer Innenministerium, über die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Altenburger Land erfolgte durch die Bürgermeister beider Gemeinden mit Schreiben vom 19.10.2011.

Mit Schreiben vom 04.11.2011 wurde unser Antrag mit kommunalrechtlicher Stellungnahme durch das Landratsamt Altenburger Land dem Thüringer Innenministerium zugeleitet.

 

Das hierzu notwendige Gesetzgebungsverfahren dauert in der Regel mindestens 10 Monate.

Bis zum In-Kraft-Treten eines Gesetzes werden folgende Etappen durchlaufen:

      1. Erarbeitung des Gesetzentwurfes durch das Thüringer Innenministerium und anschließende
         Ressortabstimmung
      2. Erster Kabinettdurchgang
      3. Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände
      4. Zweiter Kabinettdurchgang und - nach Beschlussfassung - Zuleitung des Gesetzentwurfs
      über die
         Thüringer Staatskanzlei an den Thüringer Landtag
      5. Erste Beratung im Landtag mit anschließender Überweisung an die zuständigen Ausschüsse
         des Landtags (i.d.R. Innenausschuss)
      6. Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Innenausschuss: förmliches schriftliches
         und ggf. zusätzliches mündliches Anhörungsverfahren der beteiligten Gemeinden
         und der betroffenen Einwohner (ca. 6 - 8 Wochen)
      7. Auswertung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens
      8. Zweite Beratung im Landtag und Verabschiedung des Gesetzes
      9. Verkündung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen
      10. Inkrafttreten

 

Am Donnerstag, d. 22. Dezember 2011 wird im Thüringer Innenministerium die feierliche Übergabe des Bescheides über die Zuweisung nach § 36 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) zur Förderung der freiwilligen Gemeindefusion erfolgen.

Allerdings sieht der neu angefügte Absatz 4 des § 36 ThürFAG auch vor,

“... , zu viel ausgezahlte Fördermittel sind mit den marktüblichen Zinsen zurückzuzahlen. ”

Dies bedeutet wiederum, dass die Fördermittel mit Zinsen durch uns zurückzuzahlen sind, falls es nicht zur Verabschiedung des notwendigen Gesetzes durch den Landtag zur Fusion unserer beiden Gemeinden kommt.

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